Beschuldigte ihr erklärt habe, wie die Shiatsu-Therapie ablaufen werde oder welche Körperregionen er behandeln werde, an das könne sie sich nicht erinnern. Er habe Fragen gestellt. Er habe gesagt, dass er einen Druck auf der linken Brust spüre. Er habe sie gefragt, ob sie schon mal etwas gegen ihren Willen gemacht habe in sexueller Hinsicht. Das seien die zwei Sachen gewesen, an die sie sich sicher erinnern könne. Als er die zweite Frage gestellt habe, habe er sie mehr im Bauchbereich behandelt. Bei der ersten Frage habe er sie in der Brustregion behandelt.