1.3.1 An der vorinstanzlichen Hauptverhandlung führte die Privatklägerin auf Befragung sinngemäss zur Therapie beim Beschuldigten aus, es sei eine zweigeteilte Sitzung gewesen. Der erste Teil sei Transformation Work gewesen. Sie sei in einem Stuhl gesessen. Er habe rausfinden wollen, wer sie sei, wieso sie bei ihm sei, wie er ihr helfen könne. Der zweite Teil sei Shiatsu gewesen. Sie habe sich dann auf die Matte gelegt. Es sei eine weisse Matte gewesen, wie eine dünne weisse Matratze. Dort sei sie auf dem Rücken gelegen. Ob der Seite 18/46