Auf die Frage, ob sie die Augen während der Behandlung offen oder geschlossen gehalten habe, antwortete sie: Mehrheitlich zu. Auf die Frage, wie es ihr nach der Behandlung gegangen sei, sagte die Privatklägerin, sie sei wie durch den Wind gewesen und habe nicht gewusst, was fühlen und wie damit umgehen. Nach dem Telefonat mit ihrer Schwester habe sie das Ganze mal in den Hintergrund geschoben. Sie wisse nicht mehr, wie es zur Vereinbarung eines zweiten Termins gekommen sei. Sie habe sich nicht getraut, den Beschuldigten mit den Vorwürfen zu konfrontieren.