(Auf Nachfrage) Sie sei wie blockiert gewesen. Bei der Verabschiedung habe sie ihm gesagt, dass sie sich allenfalls für einen weiteren Termin melden werde. Sie könne sich aber nicht erinnern, wie genau sie sich verabschiedet hätten. Nach der Behandlung habe sie ihre Schwester angerufen und ihr erzählt, was passiert sei. Sie habe dann auch gefunden, dass das Ganze etwas komisch sei. Auf die Frage, ob sie sich danach weitere Gedanken über die Behandlung gemacht habe, antwortete die Privatklägerin, nein, in diesem Moment nicht (act. 2/3 S. 5-7).