Frage, ob der Beschuldigte sie an den Po-Backen angefasst habe. Sie könne sich nicht erinnern, wann dies zeitlich passiert sei. Auf die Frage, ob sie sich erinnern könne, wie dies vor sich gegangen sei, antwortete die Privatklägerin, sie sei nie auf dem Bauch gelegen, sondern immer auf dem Rücken. Wenn sie sich richtig erinnere, sei er wie von hinten mit den Händen unters "Füdli" gerutscht. Auf die Frage, weshalb sie sich nicht gegen die Berührungen an den Schamlippen und Po-Backen gewehrt habe, sagte die Privatklägerin, sie habe gedacht, dass dies dazu gehöre und habe in diesem Moment auch nicht reagieren können. (Auf Nachfrage)