Auf die Frage nach ihrer Reaktion antwortete die Privatklägerin, sie sei einfach dort gelegen und habe sich nicht viel überlegt, sie habe einfach gedacht, dass dies dazu gehöre. Auf die Frage, wie es dazu gekommen sei, dass ihr der Beschuldigte zwischen die Beine gegriffen habe, führte die Privatklägerin aus, er habe zuerst den Bauch berührt und sei dann unter die Unterhose gegangen und habe dann die äusseren Schamlippen berührt. (Auf Nachfrage) Es habe sich angefühlt, als ob er mit zwei Fingern auf die Schamlippen "pöpperlte". Wie lange dies gedauert habe, könne sie nicht sagen.