Sie habe auch die Internet-Seite des Beschuldigten gelesen und dort gute Rezensionen vorgefunden. Sie habe nichts über Shiatsu-Behandlung mit Transformation Work gewusst und sei noch nie in einer entsprechenden Behandlung gewesen. Sie habe es auf sich zukommen lassen wollen. Sie sei bei der Terminbestätigung informiert worden, welche Kleider sie tragen soll (act. 2/3 S. 3).