1.2.1 An ihrer staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 29. Oktober 2020 führte die Privatklägerin sinngemäss, d.h. jeweils in Beantwortung auf die entsprechenden Fragen, im Wesentlichen aus, sie habe damals einen Termin beim Beschuldigten vereinbart, weil sie im Frühling nochmals eine Operation wegen der Arthrose im Sprunggelenk gehabt habe. Aufgrund der Schmerzen im Fuss und weil sie mit Physiotherapie nicht weitergekommen sei, habe ihr ihre Schwester eine Shiatsu-Therapie empfohlen. Sie habe auch die Internet-Seite des Beschuldigten gelesen und dort gute Rezensionen vorgefunden.