So sei er auch auf seiner Homepage abgebildet. Zur Frage nach dem Verhalten des Beschuldigten während diesen Handlungen sagte die Privatklägerin, sie habe ihre Augen immer geschlossen gehabt und sich in einem extrem müden Zustand befunden. Sie sei nie eingeschlafen. Sie wisse nicht, ob er auch Hand an sich angelegt habe oder nicht. Bei der Atmung hätte sie nichts festgestellt. Jedoch habe er ja mehrmals den Raum verlassen und sei dann mit Desinfektionsmittel an seinen Händen zurückgekehrt. Dies sei schon sehr komisch.