1.1.5 Auf Nachfrage nach Ihrer Bekleidung führte die Privatklägerin aus, sie habe einen schwarzen Stringtanga, eine kurze Sporthose schwarz, inwendig mit einer pinkfarbenen Leggins (Fitnesshosen) getragen. Diese Kleider habe er nicht runtergezogen. Oben sei sie ja schon ohne Kleider gelegen – dies auf seinen expliziten Hinweis, dass es besser wäre, wenn er direkt auf ihrem Körper arbeiten könne. (Auf Frage) Der Beschuldigte sei barfuss gewesen, habe lange weisse Leinenhosen getragen und ein weisses Oberteil. So sei er auch auf seiner Homepage abgebildet.