Denn sie sei ja erstmals in einer Shiatsu-Therapie gewesen. Dann habe er sie angewiesen, sich wieder auf den Rücken zu drehen. Er habe nochmals ihren Bauch und ihren Unterleib "behandelt" Da sei er oberhalb der Kleidung geblieben. Dann habe er gemeint, dass es für ihn sehr anstrengend gewesen sei, diesen Druck bei ihr zu lösen. Dann sei die Sitzung fertig gewesen. Sie müsse noch erwähnen, dass der Beschuldigte während der Behandlung zwei- bis dreimal – ohne den Grund anzugeben – aus dem Raum gegangen sei. Wie lange er jeweils draussen geblieben sei, da habe sie absolut keine Ahnung.