1.1.1 Die Privatklägerin führte an ihrer polizeilichen Einvernahme vom 13. September 2019 aus, sie habe am 5. Juli 2019 eine Shiatsu-Sitzung mit Transformation work beim Beschuldigten in M.________ gebucht. Sie sei wie in einer Therapiestunde mit dem Beschuldigten abgesessen. Er habe ihr zuerst einen Grüntee angeboten und ihr Fragen gestellt. Sie seien so dagesessen und er habe immer "so komisch" seinen Kopf bewegt. Sie wisse ja nicht, ob er wirklich mit Energie arbeiten könne, doch sie sei irgendwie sehr müde geworden. Er habe ihr gesagt, dass er bei ihr einen Druck verspüre, welchen er aus ihr herausnehmen wolle.