Es sei ja nicht so, dass man die Therapie mache und danach sage, was man mache. Sondern man erkläre den Leuten, was man mache und dann werde das auch so ausgeführt. Der Beschuldigte habe auch detailliert gesagt, was er herausgefunden habe. Es sei nicht so, dass er nichts gesagt hätte. Es sei aktenwidrig, das so zu behaupten (OG GD 7/4 S. 19). Seite 13/46