Aber das sei keine Ausrede, das sei seine Spezialität. Wenn die Privatklägerin das Gefühlt gehabt hätte, sie werde berührt, hätte sie ja mindestens die Augen öffnen können. Das sei eine natürliche Intuition und werde jetzt von der Staatsanwaltschaft heruntergespielt. Ein Gynäkologenstuhl bewirke eine Einschränkung. Das sei sicher nicht das Gleiche, wie wenn man sich frei in alle Richtungen bewegen und die Beine spreizen oder zusammentun könne. Die Privatklägerin habe eine normale Shiatsu-Therapie erwartet und die habe sie auch bekommen. Es sei ja nicht so, dass man die Therapie mache und danach sage, was man mache.