15.1 Am 5. September 2022 fand die Berufungsverhandlung statt, an welcher der Beschuldigte, sein amtlicher Verteidiger sowie die fallzuständige Staatsanwältin teilnahmen (OG GD 7/4). 15.2 Der Beschuldigte liess durch seine Verteidigung die nachfolgenden Anträge stellen (OG GD 7/5): Seite 5/46 "1. Das Urteil des Kantonsgerichts Zug (SE 2020 75) vom 06. Dezember 2021 sei in Ziffer 1 bis 2 sowie Ziffer 4.1 bis 6 und in Ziffer 8 ff des Dispositivs aufzuheben. 2. Der Beschuldigte / Berufungskläger sei von Schuld und Strafe freizusprechen.