Gesundheit prüfen, ob disziplinarische Massnahmen zu ergreifen seien. Er ersuche das Gericht deshalb gestützt auf § 10 Abs. 3 GesG ZG um Zustellung der für ein Disziplinarverfahren relevanten Akten (OG GD 6/1). 9. Die Verteidigung, die Privatklägerschaft sowie die Staatsanwaltschaft gaben mit Eingaben vom 7. März bzw. Letztere mit solcher vom 25. März 2022 bekannt, dass sie weder Anträge auf Nichteintreten stellen noch Anschlussberufung erheben. Auch wurden keine Beweisanträge gestellt (OG GD 2/5,3/3 und 5/3).