8. Mit Schreiben vom 2. März 2022 ersuchte der Kantonsarzt des Kantons Zug (nachfolgend: Kantonsarzt) um Amtshilfe. Er führte aus, im Zentralplus vom 15. Januar 2022 sei ein Artikel erschienen mit dem Titel "Therapeut muss nach möglichem sexuellem Übergriff um seine berufliche Zukunft fürchten." Er bitte das Gericht um Mitteilung, ob es sich um einen Therapeuten handle, der im Kanton Zug tätig sei. Falls dies der Fall sei, müsse das Amt für Seite 4/46