10. [Rechtsmittel]" 5.1 Die Verteidigung wandte sich mit Schreiben vom 28. Dezember 2021 an die Strafabteilung des Obergerichts des Kantons Zug (nachfolgend: Gericht) und beantragte eine Verlängerung des von der Staatsanwaltschaft angeordneten und von der Vorinstanz bis zum Abschluss des vorinstanzlichen Verfahrens verlängerten Schweigegebots bis zum Abschluss des Berufungsverfahrens (OG GD 2/1).