7. Die Beschlagnahme des Notebooks, Marke Acer (Lagernummer 2019 7 887 / Dienst Kriminaltechnik) wird nach unbenütztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. Erledigung allfälliger Rechtsmittel aufgehoben und dem Beschuldigten alsdann zurückgegeben. Mit der entsprechenden Rückgabe wird die Zuger Polizei beauftragt. 8. Die Begehren des Beschuldigten um Ausrichtung einer Genugtuung und einer angemessenen Entschädigung für den angeordneten Hafttag werden abgewiesen. 9. Das Mandat von Rechtsanwalt lic. iur. G.________ als amtlicher Verteidiger des Beschuldigten wird mit sofortiger Wirkung widerrufen.