2. Er wird dafür bestraft mit einer Busse von CHF 4'000.00, bei schuldhaftem Nichtbezahlen ersatzweise mit einer Freiheitstrafe von 40 Tagen, unter Anrechnung der erstandenen strafprozessualen Haft von einem Tag (entsprechend einem Betrag von CHF 100.00). 3. Der amtliche Verteidiger des Beschuldigten, Rechtsanwalt lic. iur. G.________, wird für seine Bemühungen mit CHF 14'990.20 (inkl. MWST) aus der Staatskasse entschädigt. 4.1 Die Verfahrenskosten betragen