2. Am 29. Oktober 2021 fand die erstinstanzliche Hauptverhandlung vor der Einzelrichterin am Strafgericht des Kantons Zug statt, an welcher der Beschuldigte in Begleitung seines amtlichen Verteidigers, die fallführende Staatsanwältin in Begleitung einer a.o. Assistenzstaatsanwältin sowie die Privatklägerin in Begleitung ihrer Rechtsvertreterin teilnahmen. Im Anschluss an die Befragung der Privatklägerin und des Beschuldigten, die Parteivorträge und das Schlusswort des Beschuldigten verzichteten die Parteien auf eine mündliche Urteilseröffnung (SE GD 49).