{"Signatur": "ZG_OG_002", "Spider": "ZG_Obergericht", "Datum": "2022-11-08", "PDF": {"Datei": "ZG_Obergericht/ZG_OG_002_S-2021-45_2022-11-08.pdf", "URL": "https://entscheidsuche.ch/zg_helper/download.php?pfad=/tribunavtplus/ServletDownload/S_2021_45_fdd7631f3f812fe9da3ea4c19349bdaa4cc4e0e2ea5d392a4abdcdd11627444a248725defd3458666d92f7bc53cb94cc8385b8d30be3e49f67f1184c1997a8ee?path=fdd7631f3f812fe9da3ea4c19349bdaa4cc4e0e2ea5d392a4abdcdd11627444a248725defd3458666d92f7bc53cb94cc8385b8d30be3e49f67f1184c1997a8ee&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=S_2021_45", "Checksum": "e18f733b5ff69e08e0bb7050250a77cb"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["S 2021 45"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Zug Obergericht Strafabteilung 08.11.2022 S 2021 45"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Zug Obergericht Strafabteilung"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zoug  Strafabteilung"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zugo  Strafabteilung"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Schändung | Delikt (Berufung Beschuldigte/r oder STA) von SE Einzelrichter"}], "ScrapyJob": "446973/80/208", "Zeit UTC": "25.03.2026 03:52:48", "Checksum": "9b5cfdf2b973b6f36c94dafc93a332b8", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Zug Obergericht Strafabteilung 08.11.2022 S 2021 45\nRegeste:\nSchändung | Delikt (Berufung Beschuldigte/r oder STA) von SE Einzelrichter\n\n2.4.2 Auf die Frage der Verfahrensleitung, ob es ihn überrascht habe, dass die Privatklägerin ihr\nOberteil und ihren BH ausgezogen habe, antwortete der Beschuldigte, nein, das würden sie\n[gemeint sind wohl die Patientinnen] so machen. Wenn sie Schmerzen hätten, dann würden\nsie wissen, dass da etwas sei (OG GD 7/4 Frage 21). Auf die Nachfrage, ob es also normal\nsei, dass Frauen sich in seiner Therapie entblössen, entgegnete der Beschuldigte, nicht bei\nallen, aber einige würden das wollen (OG GD 7/4 Frage 22). Und bei der Frage, ob er nicht\nauf die Idee gekommen sei, der Privatklägerin zu sagen, es sei gar nicht nötig, dass sie den\nBH ausziehe, meinte der Beschuldigte, wenn er \"da\" drauf sei, dann störe der BH. Wenn er\nhinten auf dem Rücken sei, dann störe das auch. Da gehe meistens auch der Wirbel durch.\nAlso er rüttle, wenn er da den Rücken habe, dann gehe er da nach vorne und da sei der\ngesamte Fluss pro Wirbel (OG GD 7/4 Frage 24). Er habe die Privatklägerin behandelt. Die\nPrivatklägerin sei dann zuerst auf dem Rücken gelegen. Am Kopf habe sie einen riesen\nDruck gehabt. Es sei sein Thema gewesen, was da los sei. Immer wenn er drauf gehe, jede\nBerührung im Shiatsu sei Freiheit. Shiatsu heisse Fingerdruck. Das heisse, jede Berührung\ndürfe auftun und fliessen. Der Herzkreislauf-Meridian sei eine Energiebahn, die vom\nMittelfinger nach da drüben gehe. Also bis hierhin würde er arbeiten. Wenn man seine\nWebsite anschaue, dann sei er auf dem ersten Bild schon so drauf. Es sei klar, dass das\nziemlich nah sei. Wenn er da auf der Schulter arbeite, dann sei er schon beim Herzkreislauf-\nMeridian. Er habe auf der Schulter gearbeitet und sei schon auf der Brust gewesen. Er sei\naber nicht auf der Brustmitte gewesen. Er habe schon mehre Male gesagt, dass die ganze\nBehandlung null sexuellen Charakter gehabt habe. Und er sage ihnen auch, wie das laufe.\nSeite 24/46\n\nDie Meisten würden sagen, man solle seine Patientin so behandeln, wie man seine\nSchwester behandeln würde. Das Ganze habe Null sexuellen Charakter gehabt. Es sei\nfalsch verstanden worden (OG GD 7/4 Frage 25). Er habe die Beine behandelt und die Hüfte.\nUnd bei den Beinen sei es eben so, dass das rechte Bein bei ihr nicht gut gewesen sei.\nDieses habe eine Verletzung gehabt. Das heisse, er gehe nicht auf das rechte Bein\nbehandeln, er drücke da nicht rein oder so. Er gehe auf das linke, aber der Meridian fliesse\ndarüber. Das heisse, er behandle die Gegenseite, damit der Meridian hinüber gehe (OG GD\n7/4 Frage 32). Er behandle immer das ganze Wesen. Alles, was er nicht berühre, behandle\ner in der Energiezone. Das sei ein Ovum, so sage man dem im Quantum-Shiatsu Empty\nTouch (OG GD 7/4 Frage 33).\n\n2.4.3 Auf Vorhalt der Aussage der Privatklägerin, wonach er der Privatklägerin unter die Hose\ngegriffen habe, führte der Beschuldigte aus, sie könne ja die Augen aufmachen. Wenn\nirgendetwas gewesen wäre, hätte sie sofort Stopp sagen können. Wenn er jemandem\nSchmerzen mache, gehe er sofort weg, er erschrecke ja. Er würde in Sekunden stoppen,\nwenn etwas nicht stimme. Da rufe er 144 an, da habe er keine Scheu (OG GD 7/4 Frage 45).\nDie Frage, ob er die Privatklägerin während der Shiatsu-Therapie direkt physisch an den\nSchamlippen berührt habe, verneinte der Beschuldigte und führte aus, er habe sie\nenergetisch berührt, nicht physisch. Die Kindhand sei dabei 5cm darüber gewesen und sei\ndann weiter hochgegangen; die Mutterhand sei ohnehin auf dem Bauch gelegen (OG GD 7/4\nFrage 46 – 48).\n\n"}