und werden ebenfalls dem Beschuldigten auferlegt. 6. Dem Beschuldigten wird für das gesamte Strafverfahren keine Entschädigung ausgerichtet. 7.1 Der sichergestellte Laptop Acer Aspire E51-132 SN: NXGGLEZ0037511706E7600 (Sich-Nr. A3) wird dem Beschuldigten nach unbenütztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. Erledigung allfälliger Rechtsmittel gegen Unterschrift zurückgegeben.