3. Er wird dafür bestraft 3.1 mit einer Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu CHF 210.00, unter Gewährung des bedingten Strafvollzugs für eine Probezeit von zwei Jahren; 3.2 einer Verbindungsbusse von CHF 1'050.00, im Falle eines schuldhaften Nichtbezahlens mit einer Ersatzfreiheitsstrafe von fünf Tagen. 4. Die Kosten des Vorverfahrens und des erstinstanzlichen Hauptverfahrens betragen CHF 3'777.90 und werden in Bestätigung der Kostenregelung der Vorinstanz dem Beschuldigten auferlegt. 5. Die Kosten des Berufungsverfahrens betragen CHF 3'000.00Entscheidgebühr CHF 90.00 Auslagen CHF 3'090.00Total