1.4 Die Kosten des Vorverfahrens und des erstinstanzlichen Hauptverfahrens betragen insgesamt CHF 3'777.90 und sind in Bestätigung der vorinstanzlichen Kostenregelung vollumfänglich dem Beschuldigten aufzuerlegen. 1.5 Die Entscheidgebühr im Berufungsverfahren ist auf CHF 3'000.00 festzusetzen. Hinzu kommen die Auslagen. Da der Beschuldigte mit seiner Berufung vollumfänglich unterliegt, hat er die gesamten Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.