Es ist weiter zu berücksichtigen, dass mit der gefälschten Rechnung EUR 2'000.00 und damit ein eher tiefer Betrag fakturiert wurde. Die Lizenzgebühr gemäss dem gefälschten "License Agreement" betrug 40 % vom wöchentlichen Gewinn, was doch eher beträchtlich ist. Gesamthaft betrachtet erweist sich die objektive Tatschwere noch als leicht. In subjektiver Hinsicht ist massgebend, dass der Beschuldigte mit Eventualvorsatz handelte, was weniger schwer wiegt als ein direkter Vorsatz.