Wie die weiteren Ausführungen des Beschuldigten zum Vertragsinhalt zeigen, handelte es sich um eine identische oder zumindest ähnliche Vereinbarung wie mit H.________. Der Beschuldigte machte J.________ klar, dass er seine Fragen und Ansprüche, nachdem dieser – wie H.________ – Verluste erlitten hatte, an die Firma und nicht an ihn als ehemaligen Geschäftsführer richten müsse (act. 7/34). Nach dem Gesagten ist zweifellos erstellt, dass der Beschuldigte beabsichtigte, sich einen unrechtmässigen Vorteil zu verschaffen.