Agreement" (act. 20/17; 20/44) und als Ausstellerin der Rechnung "Invoice" (act. 20/45) beabsichtigte der Beschuldigte – wie es bereits die Vorinstanz zutreffend erkannte – mindestens eventualiter und realisierte es auch effektiv, auf diese Weise zu vermeiden, sich selbst als natürliche Person oder allenfalls Dritte als Partei des mit H.________ eingegangenen Vertrags aufführen zu müssen und durch die Einsetzung der inexistenten Gesellschaft H.________ die Durchsetzung allfälliger vertraglicher Ansprüche gegenüber ihm als Privatperson zu erschweren.