7.2.4 Schliesslich fehle, so die Verteidigung weiter, auch die Absicht, sich oder einem anderen einen unrechtmässigen Vorteil zu verschaffen. Wie die Staatsanwaltschaft zu Recht vorbrachte, geht die Argumentation mit dem angeblich fehlenden Kausalzusammenhang zwischen der durch H.________ bezahlten Setup Fee von EUR 2'000.00 und der gefälschten Urkunde ("License Agreement") fehl. Da es sich bei der Urkundenfälschung um ein Tätigkeitsdelikt handelt, ist kein Kausalzusammenhang erforderlich. Durch die Verwendung einer tatsächlich inexistenten Gesellschaft als vermeintliche Vertragspartnerin des "License Seite 20/26