GD 24 S. 5-6). Damit räumt die Verteidigung aber selbst ein, dass H.________ nicht mit einer fiktiven (juristischen) Person den Vertrag schliessen wollte. Dies zeigt sich auch – wie die Staatsanwaltschaft zutreffend vorbrachte (OG GD 26 S. 5) – durch die von H.________ eingereichte Strafanzeige. Wie oben ausgeführt, konnte der Beschuldigte zudem nicht überzeugt sein und war es auch nicht, dass die I.________Ltd. existierte.