Selbst wenn der Beschuldigte von einer korrekten Gründung im 2016 ausgegangen wäre, konnte er im Jahr 2019 nicht davon ausgehen, dass die I.________Ltd. weiterhin existierte. Gemäss seinen Aussagen habe er im 2016 ein Dreijahrespaket gekauft, welches alle Gebühren und Gründungskosten abgedeckt habe (SE GD 23/1 S. 7). Das Paket sei bis Oktober 2019 oder bis am 31. Dezember 2019 gültig gewesen (SE GD 23/1 S. 8). Ihm war auch bekannt, dass eine jährliche Fee bezahlt werden musste und auch beim Register of Companies etwas zu zahlen war, damit die Firma weiter aktiv bleibt. Das sei alles vom Paket abgedeckt gewesen (SE GD 23/1 S. 7).