gegründet habe, nicht mehr existiere und ihm Unterlagen fehlen würden, die man anfordern müsste, was er nicht möchte (SE GD 23/1 S. 6). Auch hier zeigt sich, dass der Beschuldigte ganz bewusst darauf verzichtete, Nachforschungen zur I.________Ltd. anzustellen. Dem Beschuldigten war weiter bekannt, dass Mossack Fonseca am Schluss ihrer Tätigkeit sehr viel Geld von Kunden nahm, aber nichts mehr tat (SE GD 23/1 S. 7; Seite 18/26 act. 21/4 Ziff. 7). Dies hätte bei ihm ebenfalls Zweifel aufkommen lassen und ihn zu konkreten Abklärungen anhalten müssen.