und die fehlende bzw. nichtssagende Antwort von Mossack Fonseca hätten beim Beschuldigten in Kombination mit den Problemen Mossack Fonsecas im gleichen Jahr die Alarmglocken läuten lassen und ihn zu weiteren Nachforschungen veranlassen sollen. Da – wie gesagt – die Gesellschaft nie gegründet wurde und daher kein Handelsregisterauszug bzw. Certificate of Incorporation vorlag, ist seine Aussage, er sei aufgrund des ihm von früher bekannten "Handelsregisterauszugs" davon ausgegangen, dass die Gesellschaft schon korrekt gegründet und das Fehlen der erwähnten Unterlagen einfach nur "Schlamperei"