Der Beschuldigte brachte wiederholt vor, er habe von Mossack Fonseca ein "Certificate of Incorporation" bzw. einen "Handelsregisterauszug" der I.________Ltd. erhalten (act. 21/2-3 Ziff. 5; SE GD 23/1 S. 4-5, 7, 9). Dieses "Certificate of Incorporation" konnte nicht gefunden werden. Der Beschuldigte sagte auch aus, dass es bzw. sämtliche Korrespondenz mit Mossack Fonseca sich auf einem Laptop befunden habe, welchen er im Zeitpunkt der Hausdurchsuchung bereits entsorgt gehabt habe. Die Gründungsurkunde ("Certificate of Incorporation") habe er glaublich an einen Geschäftskontakt gesendet, was er noch abkläre (act. 21/3 Ziff.