7.1.3 Der Beschuldigte unterzeichnete eigenhändig namens der I.________Ltd. das "License Agreement" und die "Invoice" und versandte diese beiden von ihm im Namen der Gesellschaft unterzeichneten Dokumente per E-Mail vom 8. April 2019, 10.38 Uhr, an den darin genannten Vertragspartner H.________. Die I.________Ltd. existierte nie, weshalb der Beschuldigte auch nie deren rechtlicher Vertreter war, nie für diese gültig zeichnen konnte und dessen Erklärung der vertretenen, inexistenten Gesellschaft nicht zugerechnet werden konnte (vgl. OG GD 1 E. III.1.3).