Die "Invoice" enthält die Erklärung der I.________Ltd. als erkennbare Ausstellerin, dass sie eine "einmalige Setup Fee für automatisierte FX Trading Software" in der Höhe von EUR 2'000.00 Seite 16/26 geltend macht. Somit stellt auch die "Invoice" eine Urkunde dar. Im Übrigen wird ergänzend auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen (OG GD 1 E. III.2.1).