Das gewichtigste Argument, welches gegen ein solches "Egal-sein" von H.________ spreche, sei der Umstand, dass dieser am 21. November 2019 bei der Staatsanwaltschaft Anzeige u.a. wegen Urkundenfälschung eingereicht habe. Abgesehen davon entspreche es auch nicht der allgemeinen Lebenserfahrung und dem gewöhnlichen Lauf der Dinge, dass einer Person, welche ein Produkt einer angeblich existierenden Gesellschaft präsentiert erhält, egal sei, mit wem sie im Anschluss an diese Produktpräsentation eine Geschäftsbeziehung eingehe (OG GD 26 Ziff. II.2.3).