Beschuldigten aus. Aus der Art und Weise, wie das Geschäft mit H.________ angebahnt worden sei, ergebe sich, dass der Beschuldigte sämtliche der ihm vorgeworfenen Vorteile angestrebt habe. Er und N.________ hätten sich am 5. April 2019 im Zuge der Präsentation als Vertreter eben dieser inexistenten I.________Ltd. ausgegeben und seien gerade nicht in eigenem Namen aufgetreten. Letztlich habe der Beschuldigte mit dem "License Agreement" und der unterzeichneten "Invoice" genau die am 5. April 2019 bereits mündlich wiedergegebene Lüge verbrieft, wonach die Vertragspartnerin von H.________ die angebliche I.________Ltd. sein solle.