Demnach könne es auch nicht der Wahrheit entsprechen, dass der Beschuldigte ein "Certificate of Incorporation" erhalten habe. In der E-Mail vom 29. Januar 2020 des Beschuldigten an J.________ habe Ersterer sodann geschrieben, die I.________Ltd. sei 2018 verkauft worden. Diese Nachricht habe offenkundig nicht der Wahrheit entsprochen, weil die I.________Ltd. gar nie existiert habe. Da es in besagter E-Mail darum gegangen sei, Ansprüche abzuwehren, zeige das Vorgehen des Beschuldigten auch in dieser Situation exemplarisch auf, wie er im Zusammenhang mit der angeblichen I.________Ltd. die Tatsachen wahrheitswidrig wiedergebe.