5.2 Zum angeblich fehlenden Vorsatz entgegnete die Staatsanwaltschaft, dass der Beschuldigte zwar ausgesagt habe, sich bei Mossack Fonseca darüber beschwert zu haben, von deren Filiale in Gibraltar nur das "Certificate of Incorporation", nicht jedoch die Gesellschaftsverträge erhalten zu haben. Die vorhandenen objektiven Beweismittel aus der Voruntersuchung belegten jedoch, dass der Beschuldigte die Unwahrheit gesagt habe. Es sei aktenkundig, dass die Gesellschaft I.________Ltd. in Gibraltar nie existiert habe. Demnach könne es auch nicht der Wahrheit entsprechen, dass der Beschuldigte ein "Certificate of Incorporation" erhalten habe.