Dass hierbei der gleiche Vertrag gemeint ist, wie ihn auch H.________ abgeschlossen hat, zeigen die folgenden einleitenden Sätze des Beschuldigten an J.________: "Du hast damals einen Softwarelizenzvertrag für eine Börsenhandelssoftware mit der I.________ in Gibraltar abgeschlossen. Teil dieser Vereinbarung war, dass diese Software auf Deinem Brokerkonto bei XM automatische Handelspositionen setzt (...)" (vgl. act. 7/34).