__ eingegangenen Vertrags aufführen zu müssen und durch die Einsetzung der inexistenten Gesellschaft H.________ die Durchsetzung allfälliger vertraglicher Ansprüche gegenüber B.________ als Privatperson zu erschweren. Bei diesen Vorteilen handelt es sich um unrechtmässige Besserstellungen, auf welche der Beschuldigte keinen Anspruch hatte (vgl. E. III.1.6.2 vorstehend). Der Beschuldigte nahm diese Vorteile zumindest in Kauf.