2.5 Weiter handelte der Beschuldigte auch in unrechtmässiger Vorteilsabsicht, indem er durch die Verwendung einer tatsächlich inexistenten Gesellschaft als vermeintliche Vertragspartnerin des "License Agreement" (act. 20/17; 20/44) und als Ausstellerin der Rechnung "Invoice" (act. 20/45) mindestens eventualiter insbesondere beabsichtigte und auch effektiv realisierte, auf diese Weise zu vermeiden, sich selbst als natürliche Person oder allenfalls Dritte als Partei des mit H.________ eingegangenen Vertrags aufführen zu müssen und durch die Einsetzung der inexistenten Gesellschaft H.