20/42-43), an den darin genannten Vertragspartner H.________. Die I.________Ltd. existierte nie, weshalb der Beschuldigte auch nie deren rechtlicher Vertreter war und nie für diese gültig zeichnen konnte (vgl. vorstehende E. II.1.2) und weshalb dessen Erklärung der vertretenen, inexistenten Gesellschaft nicht zugerechnet werden konnte (vgl. vorstehende E. III.1.4).