Dies geschah jedoch - im Gegensatz zu einem früheren Fall ("damals auch zuerst nur den Handelsregisterauszug und erst Wochen danach die restlichen Verträge erhalten") - nie. Mehr noch forschte der Beschuldigte nach dem erwähnten Telefonat und der erwähnten Mail nicht weiter und liess die Sache auf sich beruhen ("habe ehrlich gesagt nicht mehr daran gedacht").