Jedenfalls durfte er nicht einfach davon ausgehen, dass aufgrund des - ihm offenbar von früher bekannten - Handelsregisterauszugs die Gesellschaft schon korrekt gegründet und das Fehlen der erwähnten Unterlagen einfach nur Schlamperei gewesen sei. Denn wenn dem so gewesen wäre, hätte Mossack Fonseca diese Fehler im Nachhinein zum Gründungsauftrag irgendwann einmal bereinigen müssen. Dies geschah jedoch - im Gegensatz zu einem früheren Fall ("damals auch zuerst nur den Handelsregisterauszug und erst Wochen danach die restlichen Verträge erhalten") - nie.