All diese Mängel gleich bei der Gründung der I.________Ltd. und die fehlende bzw. nichtssagende Antwort von Mossack Fonseca hätten beim Beschuldigten in Kombination mit den Problemen Mossack Fonsecas im gleichen Jahr die Alarmglocken läuten lassen und ihn zu weiteren Nachforschungen veranlassen sollen. Jedenfalls durfte er nicht einfach davon ausgehen, dass aufgrund des - ihm offenbar von früher bekannten - Handelsregisterauszugs die Gesellschaft schon korrekt gegründet und das Fehlen der erwähnten Unterlagen einfach nur Schlamperei gewesen sei.