4. Durch die Verwendung einer in Tat und Wahrheit nicht existierenden Gesellschaft (I.________Ltd.) als vermeintlicher Vertragspartnerin des «Licence Agreement» bzw. als Rechnungsstellerin beabsichtigte B.________ namentlich folgende unrechtmässige Vorteile, welche sich mindestens teilweise für ihn auch in dieser Form realisiert haben: