_ in Gibraltar eine Gesellschaft unter der Firma I.________Ltd. existiere, diese Vertragspartei der mit ihm abgeschlossenen Softwarelizenzvereinbarung sei und er, B.________, zeichnungsberechtigtes Organ oder mindestens bevollmächtigter Vertreter dieser Gesellschaft sei, was in Wirklichkeit alles nicht der Fall war. Die so verwirklichte Täuschung des H.________ entsprach dabei der mit den Tathandlungen verfolgten Absicht von B.__