13. Mit Präsidialverfügung vom 14. April 2022 stellte die Verfahrensleitung den Bericht und die Dokumente den Parteien zu. Zudem forderte sie den Beschuldigten bzw. die Verteidigung auf, sich zur Durchführung des schriftlichen Berufungsverfahrens zu äussern (OG GD 18). Die Verteidigung erklärte mit Eingabe vom 29. April 2022 namens und im Auftrag des Beschuldigten ihre Zustimmung zum schriftlichen Verfahren (OG GD 19). 14. Die Verfahrensleitung ordnete sodann mit Präsidialverfügung vom 6. Mai 2022 das schriftliche Berufungsverfahren an und setzte dem Beschuldigten eine Frist zur Einreichung einer schriftlichen Berufungsbegründung (OG GD 20).